AGB

CERATONIA GmbH & Co. KG | An der Lohwiese 29 | D - 97500 Ebelsbach 

 

Allgemeines

Für Ihr Interesse an unseren Produkten und für das uns damit entgegengebrachte Vertrauen danken wir Ihnen. Es liegt im beiderseitigen Interesse, wenn der damit entstandene Kaufvertrag klaren Regelungen unterliegt, insbesondere dann, wenn es wider Erwarten zu Störungen in der Handhabung unserer Produkte oder bei der Durchführung kommen sollte. Allein diesem Zwecke sollen Ihnen und uns die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen. Wir erbringen alle unsere Leistungen ausschließlich unter Geltung unserer nachstehenden Geschäftsbedingungen, die der Auftraggeber mit seiner Auftragserteilung anerkennt. Von unseren Bedingungen abweichende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind für uns nicht bindend, es sei denn, wir hätten der Geltung solcher Bedingungen im Einzelfall schriftlich zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos ausführen. Unsere Bedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten. Unsere Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.

 

Angebote, Preise, Zahlungen

Sowohl unsere Angebote als auch die angegebenen Preise sind freibleibend. Die Preise verstehen sich ab Lieferort und schließen Versand- und Verpackungskosten, Zoll und Mehrwertsteuer nicht mit ein. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise ohne zusätzlichen Gewinn entsprechend zu erhöhen, wenn zwischen Angebots- und Bestelltag bzw. bei vereinbarten Lieferzeiten bis zum Zeitpunkt der vereinbarten Lieferung Materialpreiserhöhungen oder Wechselkurserhöhungen (US$/Euro etc.) eintreten. Wurde nichts anderes vereinbart, so ist der Kaufpreis in der von uns benannten Währung sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug zahlbar. Schecks und Wechsel werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarungen und nur zahlungshalber entgegengenommen. Diskontspesen und sonstige Wechselkosten sind vom Kunden zu tragen. Der Auftraggeber darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Kunden nur dann gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und wenn die ihm zugrundeliegenden Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Wir sind berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 9% p. a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern.

 

Lieferung, Versicherung, Gefahrenübergang

Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Auftraggebers ab Lieferort, wenn nicht anders vereinbart. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an den Transporteur übergeben worden ist. Für die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware bei der Versendung, die vom Auftraggeber nachgewiesen werden muss, haben wir eine Versicherung abgeschlossen, die aber nur gilt, wenn wir die Versendungsform bestimmen können. Diese gilt auch bei Versendung der Ware an einen vom Auftraggeber bestimmten Empfänger. Warenrücksendungen verbindlich bestellter Ware sind nur durch uns versichert, wenn die Ware sofort nach Erhalt geprüft und bei Nichtgefallen umgehend an uns zurückgeschickt wird und die gleiche Versendungsart verwendet wird, die wir bei der Zusendung gewählt hatten und der Kunde nicht selbst eine Transportversicherung abgeschlossen hat. Für die Einhaltung bestimmter Lieferfristen können wir keine Gewähr übernehmen. Insbesondere ist es nicht möglich, aus der Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist Schadenersatzansprüche gegen uns zu stellen. Offene Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen, verborgene Mängel bis spätestens vier Wochen nach Warenerhalt in schriftlicher Form mitzuteilen. Für zunächst bewusst verschwiegene Mängel wird CERATONIA nicht haften. Da CERATONIA davon ausgeht, dass unsere Kunden eine Wareneingangskontrolle durchführen, können jegliche Reklamationen an der Produktqualität, die bei CERATONIA später als vier Wochen nach Rechnungs- oder Lieferdatum eingereicht werden, nicht berücksichtigt werden. Beschädigungen an der Verpackung sind auf der Empfangsquittung zu vermerken und beim Transportunternehmen zu reklamieren. Teillieferungen behalten wir uns vor, außer es werden vorher gegenteilige Abmachungen getroffen. Wir behalten uns das Recht vor, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn wir selbst von unserem Vorlieferanten nicht ordnungsgemäß oder rechtzeitig beliefert werden. Über- und Unterlieferungstoleranzen für Materialen (in Stück bzw. Carat)  sind in den Einkaufsdokumenten (Kontrakt / Bestellung) geregelt und diesen zu entnehmen. Ohne nähere Angabe im Beleg gilt: Überlieferung max. + 5 %, Unterlieferung max. – 5 %.

 

Kundenspezifische Produktanfertigungen

Waren, welche speziell auf Kundenwunsch bestellt und bereits produziert wurden (Zeichnungen, Sondermaße o. ä.) sind vom Umtausch bzw. der Rücknahme ausgeschlossen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die bereits produzierte Menge zu dem vereinbarten Preis abzunehmen.

 

Auswahl- und Ansichtssendungen

Von uns an den Auftraggeber gesandte Auswahl- oder Ansichtssendungen sind ausschließlich an seine Person oder seinen gesetzlichen Vertreter gebunden und dürfen von ihm keiner anderen Firma oder Person vorgeführt werden, es sei denn, es handelt sich um den potentiellen Käufer des Auftraggebers. Werden solche Sendungen nicht binnen 14 Tagen (Datum des Poststempels) nach Ausstellungsdatum unseres Lieferscheins an uns zurückgesandt, betrachten wir die Sendung als vom Auftraggeber gekauft und stellen sie ihm in Rechnung. Die Auswahlware ist durch uns versichert solange die Auswahlfrist läuft, anschließend geht alle Gefahr, auch die des unverschuldeten Untergangs und Abhandenkommens, auf den Empfänger über. Werden Auswahl- oder Ansichtssendungen vom Auftraggeber vor Ablauf der Frist als Ausstellungsstücke eingesetzt, ins Reiselager aufgenommen, Dritten zum Kauf, in Auswahl oder Kommission weitergegeben, schon be- oder verarbeitet oder außer der zur Begutachtung der Ware erforderlichen Zeiten nicht im Safe aufbewahrt, trägt der Auftraggeber ab diesem Zeitpunkt alle Gefahr, auch die des unverschuldeten Untergangs. Der Kunde ist in diesem Falle verpflichtet, für ausreichenden Versicherungsschutz der Ware zu sorgen und tritt im Schadensfall entsprechende Ansprüche gegenüber seiner Versicherung hiermit sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Wir empfehlen dem Auftraggeber jedoch, generell für ausreichenden Versicherungsschutz der an ihn abgesandten Ware zu sorgen, um im Fall nicht gewalteter Sorgfaltspflicht im Umgang mit der Ware evtl. Regressansprüchen unserer Versicherung an ihn vorzubeugen. Auswahlsendungen sind nur über uns versichert, wenn der Auftraggeber die Ware innerhalb der Auswahlfrist an uns zurückschickt und hierbei die gleiche Versendungsart einhält, die wir für die Zusendung gewählt hatten und der Auftraggeber nicht selbst eine Transportversicherung abgeschlossen hat. Falls von uns gewünscht, hat der Auftraggeber die Auswahl- oder Ansichtssendungen auch vor Ablauf des Zeitraums von 14 Tagen sofort zu seinen Lasten an uns zurückzusenden. Dem Auftraggeber wird keinerlei Rückhaltungsrecht an den Produkten gewährt.

 

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus unserer Geschäftsverbindung herrührender auch künftiger Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung von Schecks und Wechseln unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte von uns erbrachte Warenlieferungen beglichen ist. Bei laufender Rechnung gilt unser nach vorstehender Bestimmung ausbedungenes Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Wenn wir im Interesse des Kunden als Aussteller eines Umkehr- bzw. Akzeptanten Wechsels eine wechselmäßige Haftung eingehen, erlöschen unsere Rechte aus Eigentumsvorbehalten erst, wenn der Kunde den Wechsel voll eingelöst oder von unserer wechselmäßigen Haftung völlig freigestellt hat. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufen. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Wenn der Kunde noch nicht bezahlte Eigentumsvorbehaltsware an Dritte veräußert, muss er seinerseits bei Kreditgeschäften einen Eigentumsvorbehalt mit dem Abnehmer vereinbaren. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber in Höhe unseres Rechnungspreises einschließlich Mehrwertsteuer sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung so lange treuhänderisch für uns einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und vom Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Dies gilt auch bei Zahlungseinstellung sowie Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (Konkurs oder Vergleich). Der Kunde hat uns dann auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde seine Forderung aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinem Abnehmer bestehendes echtes sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnisses auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu unseren Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo sowie auf einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnisses etwa bestehenden Überschuss (kausaler Schuldsaldo) im Voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiterveräußerten Ware sicherungshalber an uns ab. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr be- oder verarbeiten. Be- oder Verarbeitung erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. An einer durch Bearbeitung entstehenden neuen Sache erwerben wir ohne weiteres das Eigentum, bei Verarbeitung mit anderer uns nicht gehörender Ware erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zum Wert der mitverarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Unser Eigentum bzw. unser Miteigentum wird von unserem Kunden mit verkehrsüblicher Sorgfalt kostenlos für uns verwahrt. Falls unsere Vorbehaltsware nach Be- oder Verarbeitung auf Kredit weiterveräußert werden sollte, tritt der Kunde seine Verkaufs- oder Vergütungsansprüche an uns ab. Im Übrigen gelten Abtretung und Einziehung beim Verkauf unserer Ware in unbe- oder unverarbeitetem Zustand (siehe oben). Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu unseren Gunsten ausreichend gegen Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Feuer und Wasserschäden zu versichern. Der Kunde tritt alle sich hieraus ergebenden Versicherungsansprüche hinsichtlich der Vorbehaltsware schon jetzt sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Zugriffen Dritter (z. B. Pfändungen oder Beschlagnahmungen) auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder auf die an uns abgetretenen Forderungen, hat der Kunde unverzüglich unter Hinweis auf unsere Rechte zu widersprechen. Ferner hat er uns sofort von diesen Zugriffen schriftlich unter Überlassung der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen (z. B. Abschrift des Pfändungsprotokolls) zu unterrichten. Der Kunde verpflichtet sich dazu, unsere Ware bis zum Weiterverkauf als aus unseren Lieferungen stammend zu kennzeichnen. Bei Zahlungsverzug und sonstigen vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden in Besitz zu nehmen oder Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Die Geltendmachung von Eigentumsvorbehaltsrechten, sowie die Zurücknahme unserer Ware durch uns, gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten insoweit nach unserer Wahl freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

 

Rechte bei der Vermögensverschlechterung / Gutschriftserteilung

Nach Vertragsabschluss, z. B. durch Wechselproteste, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstige ungünstige Auskünfte, erkennbarer wesentlicher Vermögensverschlechterung beim Kunden sind wir unbeschadet aller sonstiger Rechte befugt, Forderungen für alle von uns erbrachten Lieferungen und Leistungen, auch wenn diese normalerweise noch nicht fällig sind und einschließlich solcher, für die Schecks oder Wechsel hingegeben wurden, mit sofortiger Wirkung fällig zu stellen. Das Recht der Vorfälligkeitsstellung steht uns auch dann zu, wenn der Kunde mit mindestens 25% seiner Gesamtverbindlichkeit (einredefreie Hauptforderung) länger als 45 Tage in Zahlungsverzug geraten ist. Bei Warenrücknahme wegen Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenz des Kunden erfolgt Gutschrift. Hierbei behalten wir uns Abschläge, entsprechend dem Zustand der Ware (z. B. wegen Be- oder Verarbeitung, notwendigen Auffrischungs- oder Umschleifarbeiten oder erforderlicher Neuerstellung von Zertifikaten oder einer sonstigen zwischen Lieferung und Rücknahme eingetretenen Wertminderung infolge allgemeiner Preisminderung oder Minderung des US$-Wechselkurses, wobei der Kurs des Tages maßgeblich ist, an dem die Ware wieder in unserem Besitz gelangt und in einem von uns wiederverwertbaren Zustand ist), vor.

 

Rat, Auskunft, zugesicherte Eigenschaften

Wir stehen dem Käufer nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung unserer Produkte zur Verfügung. Wir haften hierfür jedoch nur dann, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde. Bestimmte Eigenschaften gelten grundsätzlich nur dann als von uns zugesichert, wenn wir die Zusicherung ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.

 

Erfüllungsort, Gerichtsstand, Innergemeinschaftlicher Erwerb und Teilnichtigkeit

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile ausschließlich unser Geschäftssitz. Gerichtsstand ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und über seine Wirksamkeit ergebenden Rechtstreitigkeiten, auch für Scheck- und Wechselklagen, bei vollkaufmännischen Kunden für beide Teile unser Geschäftssitz oder nach Wahl auch der Sitz des Kunden. Die Wahlgerichtsstandvereinbarung gilt auch gegenüber kaufmännischen Kunden mit Sitz im Ausland. Abnehmer aus nicht EU-Mitgliedsstaaten sind uns bei innergemeinschaftlichem Erwerb ab dem 1.1.1993 zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der uns möglicherweise aufgrund von Steuervergehen des Kunden selbst, aufgrund falscher oder unterlassener Auskünfte des Kunden über seine bei der Besteuerung maßgeblichen Verhältnisse (z. B. hinsichtlich der „Erwerbsschwelle“ oder bei falscher Angabe der Identifikationsnummer) entsteht. Das Vertragsverhältnis unterliegt unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens für beide ausschließlich dem deutschen Recht. Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

Urheberrecht

An Abbildungen, Zeichnungen, Mustern, Angeboten, Preislisten oder anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Genehmigung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Anforderung sofort zurückzugeben.

 

Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrags im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

 

Haftung 

Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.